Beamte
Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. Ein Beamter stellt sich in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm ein lebenslanges Einkommen - aber auch nur Beamten auf Lebenszeit. Und dies in den Anfangsjahren auch nur in eingeschränkter Höhe. In Abhängigkeit von der bisherigen Dienstzeit kann man im Schnitt davon ausgehen, dass in den ersten 15 Jahren meist nur die Mindestversorgung gezahlt wird.
Beamte auf Widerruf (z.B. Lehramtsreferendare) oder Beamte auf Probe erhalten in den ersten 5 Jahren ihrer Laufbahn keine Leistung! Sie werden zwangsweise rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
Da Beamte nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig werden, wird hier auch eine besondere Form der Arbeitskraftabsicherung benötigt, die bei weitem nicht alle Versicherer anbieten.